Am 1. Dezember 2021 trat ein neues Gesetz in Kraft: Es hat die Abkürzung TTDSG. Ausgeschrieben lautet es: Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
Viele Telekommunikation — wenig Cookies
In der Öffentlichkeit wurde es als „Cookie-Gesetz“ bekannt. Dies liegt daran, dass zwei Paragraphen für alle Webseitenbetreiben und Shopbetreiber relevant sind: § 25 und 26 TTDSG. Ansonsten enthält das Gesetz viele §§ zur Telekommunikation.
Cookies nur mit Einwilligung
In § 25 TTDSG steht, dass Cookies auf Webseiten grundsätzlich nur noch mit Einwilligung gesetzt werden dürfen. Die Einwilligung darf nicht einfach angenommen werden, wenn der Nutzer weitersurft. Auch das reine Schließen des Cookiebanners darf nicht als Einwilligung ausgelegt werden. Der Nutzer muss explizit einen Button klicken. Dabei reicht es aber nicht. Die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung richten sich nach der DSGVO, genauer gesagt nach Art. 7 DSGVO.
Ausnahmen von der Einwilligungspflicht
Ausnahmsweise benötigt man keine Einwilligung für Cookies, wenn diese „unbedingt erforderlich“ sind für die Dienste, die der Nutzer in Anspruch nehmen will. Hier fangen leider die Unklarheiten an. Das Rätselraten ist groß. Ist „unbedingt erforderlich“ in technischer Hinsicht zu verstehen oder in rechtlicher Hinsicht? Erforderlich für den Nutzer oder für den Websitebetreiber?
Grob sortiert läuft es wahrscheinlich darauf hinaus:
Unbedingt erforderlich (keine Einwilligung nötig)
- Cookies für Kontaktformulare
- Cookies für den Webshop
- Cookies für Schriftarten
- Cookies für die Sicherheit der Website
Nicht unbedingt erforderlich (Einwilligung erforderlich)
- Cookies für Routenplaner und Onlinekarten
- Cookies für Social-Media-Integrationen
- Cookies für Webtracking
- Cookies für Marketing, Remarketing und ähnliches
Dies stellt keine verbindliche Einsortierung dar! Das TTDSG schweigt dazu. Gerichte werden das in den nächsten Jahren klären.
Cookie-Verwaltungs-Tools (PIMS)
In § 26 TTDSG steht, dass es künftig auch Tools geben soll, die alle Cookieeinwilligungen auf allen genutzten Webseiten verwalten kann, die man ansurft. Klingt gut, ist aber kompliziert. Vor Ende 2022 wird so etwas aber nicht kommen. Wir werden berichten, wenn die ersten PIMS auf dem Markt sind.