Datenschutz-Beauftragter
Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus DSGVO und BDSG
Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Pflicht zur Benennung
Wir von datamog stellen Ihnen Ihren persönlichen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Vorzugsweise betreuen wir kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Sie erfüllen damit Ihre gesetzliche Pflichten aus Art. 37 DSGVO, weil die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens besonders datenschutzsensibel ist, bzw. aus § 38 BDSG, weil Sie im Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte haben, die ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Gesetzlicher Pflichtumfang
Inklusivleistungen
Die Kür bei datamog
Inklusivleistungen Plus
Der Datenschutzbeauftragte
Lästige Pflicht oder Chance zum Erfolg?
Einige Unternehmensverantwortliche sehen den Datenschutzbeauftragten als notwendiges Übel an – zu Unrecht. Denn dieser Experte auf dem Gebiet des Datenschutzes ist Ihr persönlicher Coach, der Ihnen sein Fachwissen zur Verfügung stellt, um Sie und Ihr Unternehmen zum Erfolg zu führen – in datenschutzrechtlicher Hinsicht. So können Sie datenschutzrechtliche Notwendigkeiten effektiv in Ihre bestehenden Prozesse integrieren, ohne dass unnötige bürokratische Reibungsverluste entstehen.
Ihr Datenschutzbeauftragter zieht mit Ihnen an einem Strang. Er ist nicht Verhinderer, sondern Ermöglicher.
Wirkungskreis von datamog
Bundesweit und doch so nah?
Sie legen besonderen Wert auf persönliche Gespräche am gemeinsamen Tisch in Ihrem Unternehmen – kein Problem. Wir sind ganz Ihrer Meinung. Dann haben Sie im günstigsten Fall Ihren Standort in Hessen oder den benachbarten Regionen der Bundesländer Baden-Württemberg oder Bayern.
Bei den weiter entfernt liegenden Standorten unserer Kunden setzen wir vorzugsweise die Videotelefonie ein, um sich regelmäßig “in die Augen schauen” zu können. Auf Wunsch kommen wir aber auch gerne persönlich zu Ihnen.
In jedem Fall möchten wir Ihnen die Kommunikation mit uns so einfach machen, wie wenn wir nur “ein Büro weiter” sitzen würden.
Ihr Datenschutzbeauftragter zieht mit Ihnen an einem Strang. Er ist nicht Verhinderer, sondern Ermöglicher.
Die Unterschiede
Vergleichen Sie selbst
Interner Beauftragter
Der interne Datenschutzbeauftragte ist bei Ihnen im Unternehmen angestellt und verwendet bis zu 100% seiner Arbeitszeit für die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter.
Der interne Datenschutzbeauftragte genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Sollten Sie mit seiner Arbeit oder der Qualität nicht vollkommen zufrieden sein, gibt es nur wenige Möglichkeiten, sich von ihm zu treffen.
Der externe Datenschutzbeauftragte muss von Ihnen aus- und fortgebildet werden. Sie tragen die Kosten hierfür und in der Zeit dieser Maßnahmen fällt Ihr Mitarbeiter für den Produktiveinsatz ebenfalls aus.
Der interne Datenschutzbeauftragte muss zwingend unabhängig sein, d.h. er darf nicht gleichzeitig eine Führungsrolle im Unternehmen begleiten. Typischerweise sind daher folgende Positionen von Anfang an ausgeschlossen:
- Geschäftsleitung
- Ehepartner der Geschäftsleitung
- Personalleitung
- IT-Admin
Sein Fachwissen muss sich der interne Datenschutzbeauftragte mühsam selbst erarbeiten. Durch Fortbildungen, Fachbücher, Zeitschriften und Recherchen.
Externer Beauftragter
Der externe Datenschutzbeauftragte ist ein externer Dienstleister. Er steht Ihnen dann zur Verfügung, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Der externe Datenschutzbeauftragte ist über ein Dienstleistungsvertrag gebunden, der ordentlich mit einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann.
Der externe Datenschutzbeauftragte ist bei Vertragsabschluss bereits fachlich ausgebildet und bildet sich auf eigene Kosten regelmäßig jährlich fort.
Der externe Datenschutzbeauftragte ist per se unabhängig. Es kann zu keinem Interessenkonflikt mit internen Führungsaufgaben kommen.
Aus seiner Vielzahl an Kunden hat er Best-Practice-Lösungen parat, die auch bei Ihnen im Unternehmen eingesetzt werden können und zu effizienten Resultaten führen.
Der Datenschutzberater
Unser Experte
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für IT-Recht
- Datenschutzbeauftragter (TÜV)
- Datenschutz-Auditor (DGI®)
Auswahl unserer Kunden
Referenzen
Feedback unserer Kunden
Bewertungen
Die Bewertungen auf ProvenExpert werden von Rechtsanwalt Giel nach Prüfung auf Echtheit (Namensabgleich) individuell freigeschaltet.
Preise und Kosten
Nicht umsonst aber unbezahlbar
In unseren individuellen Komplettpaketen inkludieren wir das, was Ihr Unternehmen benötigt, um langfristig die Pflichten im Datenschutz erfüllen zu können.
Dabei legen wir zu Beginn gemeinsam den Umfang fest – Anzahl der Beratungsstunden pro Jahr, Art und Umfang der Schulungen sowie Art der Datenschutz-Dokumentation (papiergebunden oder softwaregestützt).
Wenn sich langfristig Ihr Bedarf ändert, werden wir dies berücksichtigen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Die Anfangslaufzeit der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten beträgt drei Jahre. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten, die mit personenbezogenen Daten regelmäßig in Berührung kommen. Daneben gibt es weitere Vorschriften, wonach einzelne Firmen auch mit weniger (oder gar keinen) Beschäftigten ebenfalls einen Datenschutzbeauftragten benötigen.
Wenn Sie es genau wissen möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir klären das für Sie.
Nein, das geht aufgrund der Interessenkollision nicht. Der Datenschutzbeauftragte muss zwingend unabhängig sein. Dies bedeutet, dass er im Unternehmen keine Leitungsfunktion (z. B. Geschäftsführer, Abteilungsleiter, IT-Leiter, etc.) besitzen darf.
Lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall ausnahmsweise eine Bestellung erforderlich ist. Unabhängig davon müssen aber trotzdem alle anderen Vorschriften aus DSGVO und BDSG bei Ihnen umgesetzt werden. Darunter fällt insbesondere die Pflicht zur Schulung der Beschäftigten und die Rechenschaftspflicht, d.h. Sie müssen nachweisen können, welche Maßnahmen im Datenschutz Sie bereits umgesetzt haben.
Bei solchen Lockvogelangeboten “kaufen” Sie praktisch nur einen Namen als Datenschutzbeauftragten, der der Aufsichtsbehörde gemeldet wird. Diese Person kommt von sich aus niemals zu Ihnen ins Unternehmen und führt Sie auch nicht ohne weitere Kosten durch den Datenschutzdschungel. Auf gut deutsch: Jede Minute Arbeit ist separat zu hohen Kosten zu vergüten. Am Ende des Jahres bekommen Sie dann die Quittung – bzw. die überraschend hohe Rechnung.
Von diesen Konstrukten distanzieren wir uns, weil kein externer Datenschutzbeauftragter für diese Dumpingpreise seine Aufgaben professionell anbieten kann. Unternehmen wird damit vorgegaukelt, sie seien damit “safe”, was nicht zutrifft.
Die Alternative zu diesen “Billigangeboten” sind die Komplettpakete von datamog zu definierten überschaubaren monatlichen Kosten. Ihre Budgetplanung für die Zukunft wird eingehalten, es gibt keine überraschenden hohen Nachzahlungen.
Telefonisch kennenlernen
So individuell wie der Mensch sind die Anforderungen von Unternehmen. Daher beginnt die Kontataufnahme zu unseren Kunden meist mit einem unverbindlichen und kostenfreien Kennenlern-Telefonat. Suchen Sie sich jetzt Ihren persönlichen Wunschtermin in unserem Terminkalender aus. Mit 3 Klicks ist alles erledigt. Starten Sie ab sofort durch und bringen Ihren Datenschutz auf das nächste Level.
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