Daten­schutz-Beauf­trag­ter

Erfül­lung der gesetz­li­chen Pflich­ten aus DSGVO und BDSG

datamog Leistungen - Datenschutzbeauftragter

Exter­ner betrieb­li­cher Daten­schutz­be­auf­trag­ter

Pflicht zur Benen­nung

Wir von data­mog stel­len Ihnen Ihren per­sön­li­chen exter­nen betrieb­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten für Ihr Unter­neh­men zur Ver­fü­gung. Vor­zugs­wei­se betreu­en wir klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU). 

Sie erfül­len damit Ihre gesetz­li­che Pflich­ten aus Art. 37 DSGVO, weil die Kern­tä­tig­keit Ihres Unter­neh­mens beson­ders daten­schutz­sen­si­bel ist, bzw. aus § 38 BDSG, weil Sie im Unter­neh­men mehr als 20 Beschäf­tig­te haben, die stän­dig mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten arbei­ten.

Gesetz­li­cher Pflicht­um­fang

Inklu­siv­leis­tun­gen

Unter­rich­tung

zu den daten­schutz­recht­li­chen Rech­ten und Pflich­ten im Unter­neh­men

Über­wa­chung

der Umset­zung der daten­schutz­recht­li­chen Vor­schrif­ten und unter­neh­mens­ei­ge­nen Daten­schutz­be­stim­mun­gen

Bera­tung

bei der Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung und Über­wa­chung ihrer Durch­füh­rung

Unter­stüt­zung

bei der Eta­blie­rung von Pro­zes­sen und bei Mel­de- und Benach­rich­tungs­pflich­ten

 Die Kür bei data­mog

Inklu­siv­leis­tun­gen Plus

Koope­ra­ti­on

mit Ihrem per­sön­li­chen Ansprech­part­ner über Jah­re hin­weg respekt­voll und auf Augen­hö­he

Schu­lung

Ihrer Beschäf­tig­ten auf Wunsch als Prä­senz- oder Onlin­ever­an­stal­tung – ver­ständ­lich und zuver­läs­sig

Papier­kram

Auf Wunsch Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung von Daten­schutz­er­klä­run­gen und Daten­schutz­ver­trä­gen

Doku­men­ta­ti­on

In dem kos­ten­frei­en Doku­men­ta­ti­ons-Ord­ner oder in der optio­na­len Daten­schutz Manage­ment-Soft­ware

Der Daten­schutz­be­auf­trag­te

Läs­ti­ge Pflicht oder Chan­ce zum Erfolg?

Eini­ge Unter­neh­mens­ver­ant­wort­li­che sehen den Daten­schutz­be­auf­trag­ten als not­wen­di­ges Übel an – zu Unrecht. Denn die­ser Exper­te auf dem Gebiet des Daten­schut­zes ist Ihr per­sön­li­cher Coach, der Ihnen sein Fach­wis­sen zur Ver­fü­gung stellt, um Sie und Ihr Unter­neh­men zum Erfolg zu füh­ren – in daten­schutz­recht­li­cher Hin­sicht. So kön­nen Sie daten­schutz­recht­li­che Not­wen­dig­kei­ten effek­tiv in Ihre bestehen­den Pro­zes­se inte­grie­ren, ohne dass unnö­ti­ge büro­kra­ti­sche Rei­bungs­ver­lus­te ent­ste­hen.

Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter zieht mit Ihnen an einem Strang. Er ist nicht Ver­hin­de­rer, son­dern Ermög­li­cher.

Wir­kungs­kreis von data­mog

Bun­des­weit und doch so nah?

Sie legen beson­de­ren Wert auf per­sön­li­che Gesprä­che am gemein­sa­men Tisch in Ihrem Unter­neh­men – kein Pro­blem. Wir sind ganz Ihrer Mei­nung. Dann haben Sie im güns­tigs­ten Fall Ihren Stand­ort in Hes­sen oder den benach­bar­ten Regio­nen der Bun­des­län­der Baden-Würt­tem­berg oder Bay­ern.

Bei den wei­ter ent­fernt lie­gen­den Stand­or­ten unse­rer Kun­den set­zen wir vor­zugs­wei­se die Video­te­le­fo­nie ein, um sich regel­mä­ßig “in die Augen schau­en” zu kön­nen. Auf Wunsch kom­men wir aber auch ger­ne per­sön­lich zu Ihnen.

In jedem Fall möch­ten wir Ihnen die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit uns so ein­fach machen, wie wenn wir nur “ein Büro wei­ter” sit­zen wür­den.

Ihr Daten­schutz­be­auf­trag­ter zieht mit Ihnen an einem Strang. Er ist nicht Ver­hin­de­rer, son­dern Ermög­li­cher.

Die Unter­schie­de

Ver­glei­chen Sie selbst

Inter­ner Beauf­trag­ter

Der inter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te ist bei Ihnen im Unter­neh­men ange­stellt und ver­wen­det bis zu 100% sei­ner Arbeits­zeit für die Tätig­keit als Daten­schutz­be­auf­trag­ter.

Der inter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te genießt einen beson­de­ren Kün­di­gungs­schutz. Soll­ten Sie mit sei­ner Arbeit oder der Qua­li­tät nicht voll­kom­men zufrie­den sein, gibt es nur weni­ge Mög­lich­kei­ten, sich von ihm zu tref­fen.

Der exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te muss von Ihnen aus- und fort­ge­bil­det wer­den. Sie tra­gen die Kos­ten hier­für und in der Zeit die­ser Maß­nah­men fällt Ihr Mit­ar­bei­ter für den Pro­duk­tiv­ein­satz eben­falls aus.

Der inter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te muss zwin­gend unab­hän­gig sein, d.h. er darf nicht gleich­zei­tig eine Füh­rungs­rol­le im Unter­neh­men beglei­ten. Typi­scher­wei­se sind daher fol­gen­de Posi­tio­nen von Anfang an aus­ge­schlos­sen:

  • Geschäfts­lei­tung
  • Ehe­part­ner der Geschäfts­lei­tung
  • Per­so­nal­lei­tung
  • IT-Admin

Sein Fach­wis­sen muss sich der inter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te müh­sam selbst erar­bei­ten. Durch Fort­bildungen, Fach­bü­cher, Zeit­schrif­ten und Recher­chen.

Exter­ner Beauf­trag­ter

Der exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te ist ein exter­ner Dienst­leis­ter. Er steht Ihnen dann zur Ver­fü­gung, wenn Sie Unter­stüt­zung benö­ti­gen.

Der exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te ist über ein Dienst­leis­tungs­ver­trag gebun­den, der ordent­lich mit einer Kün­di­gungs­frist gekün­digt wer­den kann.

Der exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te ist bei Ver­trags­ab­schluss bereits fach­lich aus­ge­bil­det und bil­det sich auf eige­ne Kos­ten regel­mä­ßig jähr­lich fort.

Der exter­ne Daten­schutz­be­auf­trag­te ist per se unab­hän­gig. Es kann zu kei­nem Inter­es­sen­kon­flikt mit inter­nen Füh­rungs­auf­ga­ben kom­men.

Aus sei­ner Viel­zahl an Kun­den hat er Best-Prac­ti­ce-Lösun­gen parat, die auch bei Ihnen im Unter­neh­men ein­ge­setzt wer­den kön­nen und zu effi­zi­en­ten Resul­ta­ten füh­ren.

Der Daten­schutz­be­ra­ter

Unser Exper­te

Rechtsanwalt Marc Oliver Giel
  • Rechts­an­walt
  • Fach­an­walt für IT-Recht
  • Daten­schutz­be­auf­trag­ter (TÜV)
  • Daten­schutz-Audi­tor (DGI®)
LinkedIn-Profil von Marc Oliver Giel
Instagram-Profil von datamog
YouTube-Kanal von datamog
Kon­takt auf­neh­men
datamog - Zertifiziert vom TÜV Rheinland
datamog - Datenschutzbeauftragter nach BvD-Verbandskriterien
datamog - Profil von Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter Marc Oliver Giel

Aus­wahl unse­rer Kun­den

Refe­ren­zen

datamog Referenz - NEUSERIngenieure
datamog Referenz -softfair
datamog Referenz -YOSEMITE SPORT GmbH

Feed­back unse­rer Kun­den

Bewer­tun­gen

Die Bewer­tun­gen auf Pro­ven­Ex­pert wer­den von Rechts­an­walt Giel nach Prü­fung auf Echt­heit (Namens­ab­gleich) indi­vi­du­ell frei­ge­schal­tet.

Prei­se und Kos­ten

Nicht umsonst aber unbe­zahl­bar

In unse­ren indi­vi­du­el­len Kom­plett­pa­ke­ten inklu­die­ren wir das, was Ihr Unter­neh­men benö­tigt, um lang­fris­tig die Pflich­ten im Daten­schutz erfül­len zu kön­nen. 

Dabei legen wir zu Beginn gemein­sam den Umfang fest – Anzahl der Bera­tungs­stun­den pro Jahr, Art und Umfang der Schu­lun­gen sowie Art der Daten­schutz-Doku­men­ta­ti­on (papier­ge­bun­den oder soft­ware­ge­stützt). 

Wenn sich lang­fris­tig Ihr Bedarf ändert, wer­den wir dies berück­sich­ti­gen.

FAQ

Häu­fig gestell­te Fra­gen

Die Anfangs­lauf­zeit der Bestel­lung zum Daten­schutz­be­auf­trag­ten beträgt drei Jah­re. Danach ver­län­gert sich der Ver­trag jeweils um ein wei­te­res Jahr und kann mit einer Frist von drei Mona­ten zum Jah­res­en­de gekün­digt wer­den.

Unter­neh­men mit 20 oder mehr Beschäf­tig­ten, die mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten regel­mä­ßig in Berüh­rung kom­men. Dane­ben gibt es wei­te­re Vor­schrif­ten, wonach ein­zel­ne Fir­men auch mit weni­ger (oder gar kei­nen) Beschäf­tig­ten eben­falls einen Daten­schutz­be­auf­trag­ten benö­ti­gen.

Wenn Sie es genau wis­sen möch­ten, neh­men Sie mit uns Kon­takt auf und wir klä­ren das für Sie.

Nein, das geht auf­grund der Inter­es­sen­kol­li­si­on nicht. Der Daten­schutz­be­auf­trag­te muss zwin­gend unab­hän­gig sein. Dies bedeu­tet, dass er im Unter­neh­men kei­ne Lei­tungs­funk­ti­on (z. B. Geschäfts­füh­rer, Abtei­lungs­lei­ter, IT-Lei­ter, etc.) besit­zen darf.

Las­sen Sie sich bera­ten, ob in Ihrem Fall aus­nahms­wei­se eine Bestel­lung erfor­der­lich ist. Unab­hän­gig davon müs­sen aber trotz­dem alle ande­ren Vor­schrif­ten aus DSGVO und BDSG bei Ihnen umge­setzt wer­den. Dar­un­ter fällt ins­be­son­de­re die Pflicht zur Schu­lung der Beschäf­tig­ten und die Rechen­schafts­pflicht, d.h. Sie müs­sen nach­wei­sen kön­nen, wel­che Maß­nah­men im Daten­schutz Sie bereits umge­setzt haben.

Bei sol­chen Lock­vo­gel­an­ge­bo­ten “kau­fen” Sie prak­tisch nur einen Namen als Daten­schutz­be­auf­trag­ten, der der Auf­sichts­be­hör­de gemel­det wird. Die­se Per­son kommt von sich aus nie­mals zu Ihnen ins Unter­neh­men und führt Sie auch nicht ohne wei­te­re Kos­ten durch den Daten­schutz­dschun­gel. Auf gut deutsch: Jede Minu­te Arbeit ist sepa­rat zu hohen Kos­ten zu ver­gü­ten. Am Ende des Jah­res bekom­men Sie dann die Quit­tung – bzw. die über­ra­schend hohe Rech­nung.

Von die­sen Kon­struk­ten distan­zie­ren wir uns, weil kein exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter für die­se Dum­ping­prei­se sei­ne Auf­ga­ben pro­fes­sio­nell anbie­ten kann. Unter­neh­men wird damit vor­ge­gau­kelt, sie sei­en damit “safe”, was nicht zutrifft.

Die Alter­na­ti­ve zu die­sen “Bil­lig­an­ge­bo­ten” sind die Kom­plett­pa­ke­te von data­mog zu defi­nier­ten über­schau­ba­ren monat­li­chen Kos­ten. Ihre Bud­get­pla­nung für die Zukunft wird ein­ge­hal­ten, es gibt kei­ne über­ra­schen­den hohen Nach­zah­lun­gen.

Tele­fo­nisch ken­nen­ler­nen

So indi­vi­du­ell wie der Mensch sind die Anfor­de­run­gen von Unter­neh­men. Daher beginnt die Kon­tat­auf­nah­me zu unse­ren Kun­den meist mit einem unver­bind­li­chen und kos­ten­frei­en Ken­nen­lern-Tele­fo­nat. Suchen Sie sich jetzt Ihren per­sön­li­chen Wunsch­ter­min in unse­rem Ter­min­ka­len­der aus. Mit 3 Klicks ist alles erle­digt. Star­ten Sie ab sofort durch und brin­gen Ihren Daten­schutz auf das nächs­te Level.

Tele­fon­ter­min ver­ein­ba­ren