Schulungen
Sensibilisierung Ihrer Beschäftigten auf den Datenschutz
Schulungsarten
Ihre persönlichen und individuellen Bedürfnisse entscheiden, wie Sie Ihre Beschäftigten schulen möchten.
Präsenzschulung
Die Schulung wird bei Ihnen im Unternehmen durchgeführt. Eine Schulungsgruppe sollte nicht mehr als 30 Personen umfassen, damit auf die Fragen individuell eingegangen werden kann.
Onlineschulung
Pandemiebedingt bietet sich häufig die Onlineschulung an. Zudem können so alle Beschäftigten im Homeoffice einfach und bequem daran teilnehmen.
Was macht eine Schulung erfolgreich?
Erfolglose Schulungen kosten doppelt – Arbeitszeit der Beschäftigten und das Honorar des Referenten. Das möchten wir Ihnen ersparen.
Verständlichkeit
Kein Fachchinesisch, sondern auch für den Datenschutz-Anfänger.
Interaktivität
Die Teilnehmenden werden aktiv in die Schulung mit einbezogen
Kurzweiligkeit
Gefühlt kurzweilig durch Abwechslung und Pausen. Vorteil: Beschäftigte ermüden weniger und merken sich mehr
Videokonferenzen
Onlineschulung für Ihre Beschäftigten im Home-Office sind selbstverständlich auch möglich
Dauer der Schulung
Präsenzschulungen dauern üblicherweise länger, weil mehr Fragen von den Teilnehmern kommen und die Interaktion mehr Zeit benötigt. Online kommen üblicherweise weniger Rückfragen und die Aufmerksamkeitszeit ist deutlich kürzer.
Onlinebuchung
Ihre Auswahl
Präsenzschulung
Grundschulung der Beschäftigten- Erfüllung der DSGVO-Pflicht
- ca. 2,5 Stunden Dauer
- bei Ihnen im Unternehmen
- Folien auf Ihr Unternehmen abgestimmt
Onlineschulung
Grundschulung der Beschäftigten- Erfüllung der DSGVO-Pflicht
- ca. 2 Stunden Dauer
- über Videokonferenz-Tool
- Folien auf Ihr Unternehmen abgestimmt
Die separate Buchung einer Schulung ist nur erforderlich, wenn datamog nicht bereits für Sie als Datenschutzbeauftragter tätig ist. Die Schulung Ihrer Beschäftigten gilt unabhängig von deren Anzahl im Unternehmen. Auch Betriebe mit nur wenigen Mitarbeitern müssen jene im Datenschutz sensibilisieren.
BEWERTUNGEN
Feedback unserer Kunden
Die Bewertungen auf ProvenExpert werden von Rechtsanwalt Giel nach Prüfung auf Echtheit (Namensabgleich) individuell freigeschaltet.
Häufig gestellte Fragen
FAQ
Bei der Präsenzschulung bietet es sich an, nicht mehr als 25-30 Beschäftigte in einem Termin zu beschulen. Bei der Onlineschulung hängt die Anzahl von der verwendeten Videokonferenzlösung ab.
- Grundprinzipien der DSGVO
- Grundlagen der rechtmäßigen Datenverarbeitung
- Betroffenenrechte
- Datensicherheit im Unternehmen
- Meldepflichten bei Datenschutzverstößen
- Sanktionen bei Datenschutzverletzungen
- Beantwortung der Fragen der Beschäftigten
Nach dem Gesetz müssen alle Beschäftigte geschult werden, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben. Daher sind meist alle Mitarbeiter von der Schulungspflicht umfasst.
Die Schwelle der “20 Beschäftigten” ist maßgeblich dafür, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Aber auch bei weniger Mitarbeitern muss geschult werden.
Über die Schulung wird eine Teilnahmeliste geführt für die Geschäftsführung als Nachweis der durchgeführten Schulung. Die Teilnehmenden erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung.
Den Zeitpunkt der Schulung legen wir gemeinsam fest. Es ist auch möglich, diese früh, spät oder samstags durchzuführen.
Die Schulungsfolien werden der Unternehmensleitung zur Dokumentation übergeben. Die Folien können dann zentral den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden.
Auf Wunsch erhalten die Teilnehmenden eine gedruckte Broschüre über allgemeine Informationen zum Datenschutz in Unternehmen.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen eine Videokonferenzlösung bereits nutzen, kann der Referent hier einfach mit eingebunden werden. Andernfalls vereinbaren wir zusammen eine für Sie passende Softwarelösung.
Hierfür nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf.
Hier über die Website können Sie nur Präsenzschulungen buchen, bei denen sich der Schulungsort max. ca. 100 km von Dieburg entfernt befindet. Für weiter entfernt liegende Schulungsorte nehmen Sie bitte direkt mit uns Kontakt auf.