Website-Check
Ist Ihre Website oder Ihr Webshop datenschutzrechtlich “sicher”?
Datenschutzpflicht erfüllt?
Website-Check
Nach Art. 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Verantwortliche rechtzeitig Informationen zur Datenverarbeitung bereitgestellt werden. Dies erfolgt üblicherweise in sog. Datenschutzhinweisen, Datenschutzerklärungen oder Datenschutzinformationen. Es gibt nicht den einen stehenden Begriff dafür, sondern mehrere.
Wir von datamog haben uns die “immer-aktuelle” Datenschutzerklärung ausgedacht, die auf Ihre Website oder Ihren Webshop gestreamt wird. Vorteil für Sie: Mit dem Einfügen einer kleinen Codezeile auf Ihrer Website ist für Sie alles erledigt. Danach übernehmen wir die anfallenen Updates.
Benachrichtigen Sie uns einfach, wenn Sie technisch etwas an der Seite ändern möchten und wir passen die Datenschutzerklärung kostenfrei an.
Inklusivleistungen
Wie läuft das ab?
Datenschutzpflicht erfüllen
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Website-Check
DSGVO-Compliance
450 €
einmalig zzgl. USt.
Prüfung auf Datenschutz-Compliance
deutsche Website oder Shop kann geprüft werden
inkl. To-Do-Liste zur Umsetzung
schnelle Bearbeitung
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Mindestens die folgenden datenschutzrechtlichen Kriterien werden geprüft:
- Auftragsverarbeiter
- Betroffenenrechte
- Cookies
- Cookie-Banner
- Cookie-Consent-Tool
- Datenschutzerklärung
- Drittstaatenübermittlung (z.B. USA)
- Einwilligungserklärungen
- Facebook Pixel
- Google Analytics
- Google Adwords
- Google Fonts
- Google Maps
- Hoster
- Kontaktformulare
- Plugins
- Rechtsgrundlagen
- Shariff-Lösung
- Social Media
- Weitergabe von Daten
- Widerspruchsmöglichkeit
- Widerrufsmöglichkeit
- Youtube-Videos
Andere Compliance-Kriterien wie z.B. Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht u.a. werden in diesem Paket nicht geprüft.
Üblicherweise erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen das Prüfergebnis zugeschickt.
Viele Empfehlungen werden Sie selbst umsetzen können. Bei bestimmten technischen Anforderungen werden Sie eventuell fachliche Hilfe benötigen, z.B. durch Ihre Agentur oder den Websitebetreuuer.
Die Prüfung berücksichtigt den jeweils aktuellen Stand von Recht und Gesetz. Allerdings kann sich das jederzeit ändern. Dann heißt es: Nochmal anpassen. Alternativ gibt es das Angebot der “immer-aktuellen” Datenschutzerklärung. Schauen Sie sich das einmal an.
Die zu prüfende Website muss in deutscher Sprache vorliegen, ebenso die Datenschutzerklärung.
Haben Sie Rückfragen?
Manchmal lassen Sie Unklarheiten einfach telefonisch am besten klären. Suchen Sie sich hier einfach und risikofrei Ihren persönlichen Besprechungstermin aus.
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