Für die französischen Aufsichtsbehörde (CNIL) klingelt wieder einmal die Geldbörse.
- 90 Mio. € gegen Google LLC
- 60 Mio. € gegen Google Ireland Ltd.
- 60 Mio € gegen Facebook Ireland Ltd.
- Gesamt: 210 Mio. €
In der jeweiligen Pressemitteilung der Behörde wird auch der Grund der Rekord-Bußgelder genannt: Unzulässige Cookiebanner.
Cookiebanner
Die französische Aufsichtsbehörde CNIL bemängelt, dass auf den Internetseite facebook.com, google.fr und youtube.com keine einfache Möglichkeit vorhanden war, das Setzen von Cookies abzulehnen. Die Unternehmen bieten zwar einen Button an, um alle Cookies zu akzeptieren. Das Ablehnen der Cookies wird aber absichtlich schwierig gestaltet. Dies verstoße gegen Datenschutzrecht, so die Behörde
Anordnung, das Banner zu ändern
Zusätzlich zu den Bußgeldern wurde angeordnet, innerhalb von 3 Monaten die Cookiebanner so zu ändern, dass eine ebenso einfache Möglichkeit vorhanden ist, die Cookies abzulehnen.
Verspätungszuschlag
Für jeden Tag, den sich die Unternehmen verspäten, das Cookiebanner zu ändern, müssen die Unternehmen 100.000 € an die Aufsichtsbehörde zahlen.
Empfehlungen für die eigene Webseite
Überprüfen Sie Ihren Cookiebanner bzw. Ihr Cookie-Consent-Tool. Findet sich dort nur ein Button “Alle akzeptieren” oder “Zulassen” oder etwas gleichwertiges, müssen Sie nachbessern und einen weiteren Button einfügen, der z.B. “nur erforderliche Cookies” heißt.
Die Aufsichtsbehörden in Deutschland folgen einer ähnlichen Rechtsauffassung wie die französische Behörde, so dass auch von deutscher Seite Bußgelder gegen Webseitenbetreiber wegen unzulässigen Cookiebanner möglich sind.
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