DATENSCHUTZ-COMPLIANCE
DSGVO für Agenturen
Werbeagentur, Webdesigner,
Programmierer?
Ihre Kunden erwarten das große “Alles-drin-und-alles-aus-einer-Hand-Paket”. Einmal beauftragt, alles erledigt. Um die rechtliche und datenschutzrechtliche Absicherung kümmern Sie sich “nebenbei” über einen “Generator im Internet”?
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Problemkind "Generator"
Mit der Nutzung von “Datenschutz-Generatoren” im Internet holen Sie sich häufig 2 Problembereiche in Ihr Unternehmen:
- Die Generator-Anbieter haften nicht für falsche Benutzung ihrer Texte
- Sie müssen an den richtigen Stellen die “Häkchen” setzen.
Die Rechtsprechung sieht Agenturen in der Haftung, wenn diese Impressum und Datenschutzerklärung auf die Website mit einbinden. Dies wollen Sie sicher nicht und es würde wohl auch gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen. Ihre Haftpflichtversicherung wird sich bei Ihnen “bedanken”, wenn Sie eines Tages mit einem “Haftungsfall” vorbeikommen. Auch wenn Sie Ihren Kunden darauf hinweisen, dass er selbst die von Ihnen eingesetzten Texte überprüfen lassen muss. Was macht der Kunde in aller Regel? Nichts. Denn er denkt: “Da steht doch schon was drin, das wird schon richtig sein.”
Verlagern Sie die Haftung!
Bieten Sie Ihrem Kunden das professionelle Paket: Ihre fachkundige Leistung im Bereich Agentur / Weberstellung und den auf Datenschutz und Onlinerecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Mit Geltung der DSGVO seit Mai 2018 gelten für Unternehmen hohe Bußgelder (bis zu 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes). Zentrale Pflicht ist insbesondere die Information der Betroffenen – also auch die Datenschutzerklärung im Internet. Dafür wollen Sie nicht haften – Versprochen!
Lösung für das Haftungsproblem
datamog arbeitet bereits mit mehreren Agenturen zusammen um deren Kundenprojekte rechtlich abzusichern.
Die Kernkompetenzen von Rechtsanwalt Marc Oliver Giel sind:
Website-Check
Analyse von Website / Webshop mit Auswertung und ausführlicher To-Do-Liste
Regelmäßige Fortbildungen
Der Rechtsprofi ist immer auf dem top-aktuellen Stand von Recht und Gesetz.
Profi mit Haftung
Der Anwalt* haftet für seine Rechtstexte, nicht die Agentur. Sie sind aus dem Schneider.
Nutzungsbedingungen
Wenn nötig AGB / Nutzungsbedingungen vom Rechtsanwalt* für den Shop
Die immer-aktuelle Datenschutzerklärung
Darüber hinaus kümmern wir uns von datamog um die ständige Aktualisierung der Datenschutzerklärungen für die Internetseiten Ihrer Kunden.
Die Vorteile gegenüber den herkömmlichen “Generatoren”:
Haftung für Datenschutzerklärung
Für die Fehler in den Rechtstexten haftet der Berater, nicht die Agentur
Eigene technische Webanalyse
Kein Anklicken von Kästchen, sondern detaillierter Check der Webseiten und des Shops
Und Ihr eigener Datenschutz?
Agenturen haben häufig Zugriff auf die Live-Webseiten ihrer Kunden. Einige bieten Dienstleistungen im Bereich Lettershop an. Andere stellen auch den Speicherplatz (Hosting) für die Kundenwebsite zur Verfügung. Mit allen diese Dienstleistungen sind Sie datenschutzrechtlich ein “Auftragsverarbeiter“. Dies bringt besondere Rechte und Pflichten mit sich.
Häufig gestellte Fragen
Besonderheiten beim Auftragsverarbeiter
Jedes Unternehmen muss ein solches erstellen und vorhalten. Ein Auftragsverarbeiter muss zusätzlich ein weiteres Verzeichnis anlegen. datamog weiß wie das geht.
So etwas kennen Sie vielleicht von den großen Webhostern. Die stellen einen solchen Vertrag ihren Kunden zur Verfügung oder inkludieren ihn in die AGB. Das müssen Sie auch machen. datamog erstellt Ihnen einen solchen Vertrag.
In bestimmten Fällen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen. datamog steht Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung
Als Auftragsverarbeiter stehen Sie in besonderem Maße im Fokus der Ausübung von Betroffenenrechten (Auskunftsanfrage von Kunden etc.). datamog unterstützt Sie bei der richtigen und fristgerechten Beantwortung.
Ihr eigener Datenschutzbeauftragter
Mit dem externen Datenschutzbeauftragten für Ihre eigene Agentur schlagen Sie 2 Fliegen mit einer Klappe:
- Sie erledigen Ihren eigenen Datenschutz professionell und effektiv
- Sie können sich bei Fragen Ihrer Kunden immer als professioneller Auskunftgeber präsentieren, denn Sie haben ja den Datenschutz-Experten sozusagen im “Backoffice”
Häufig gestellte Fragen
FAQ
Am besten vereinbaren Sie einen Telefontermin mit uns. Dieser ist kostenfrei und unverbindlich. Dann besprechen wir zusammen Ihre Anforderungen. Im Anschluss erhalten Sie von uns ein Angebot über unsere Leistungen.
Für die Umsetzung der Datenschutz-Compliance gibt es keine Laufzeit, sondern die beauftragten Bausteine werden im Projekt erbracht und abgerechnet. Für die Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten gibt es eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Dies hat seine Ursache darin, dass die Aufsichtsbehörden kurze Laufzeiten als unseriös einstufen. Denn ein Datenschutzbeauftragter könne seinen Pflichten nicht gehörig nachkommen, wenn er beispielsweise nach sechs Monaten schon wieder abberufen würde.
Wir können in allen unseren Verträgen optional die Präsenz- oder die Onlineschulung Ihrer Beschäftigten mit einschließen.
Datenschutzerklärungen für Ihre Website und Social-Media-Profile können Sie auch online direkt beauftragen. Hier kommen Sie zum Bestellformular.
Eine Präsenz- oder Onlineschulung können Sie auch online direkt beauftragten. Hier kommen Sie zum Bestellformular.
Einen datenschutzrechtlichen Website-Check können Sie auch online direkt beauftragten. Hier kommen Sie zum Bestellformular.